Schüler:innen dürfen das Gebäude ab 7:20 Uhr durch die Zentralgarderobe mit Hausschuhen betreten. Die gesetzlich vorgeschriebene Frühaufsicht sperrt um 7:45 Uhr die Klassen auf.
Nach dem Läuten halten sich Schüler:innen in ihren Klassen auf. Zum Unterricht in den Sonderräumen finden sich die Schüler:innen rechtzeitig ein.
Verspätet sich ein/e Lehrer/in um mehr als 5 Minuten, meldet der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat.
Nach der letzten Unterrichtsstunde eines Schultages in der Klasse wird aufgestuhlt und der Klassenraum wird in geordnetem Zustand verlassen:
Die Lehrperson sperrt die Klasse ab.
In den kleinen Pausen, in der großen Pause oder während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit Genehmigung und mit Schuhen verlassen werden (§2 Abs. 4 Schulordnung).
Die Pausenhöfe sind während der großen Pause bei trockenem Wetter mit Hausschuhen benutzbar.
Mit Ausnahme von Flaschen dürfen Automatengetränke nur im Erdgeschoß außerhalb von Klassen und Sonderräumen konsumiert werden. Getränke dürfen nicht in den Turnhallentrakt und in die Sonderräume mitgenommen werden.
In der Mittagspause halten sich die Schüler:innen in folgenden Bereichen auf:
Schüler:innen der Oberstufe ist zusätzlich der Aufenthalt in der eigenen Klasse erlaubt.
Sondergenehmigungen für Turnhallen oder Sonderräume sind den Aufsichtsführenden zu melden.
Das Mittagessen der Kantine wird im Aulabereich zu sich genommen. Die eigene Jause darf von Schüler:innen der Oberstufe in den Klassen konsumiert werden. Auf Sauberkeit ist zu achten.
Bei Missachtung der Hausordnung werden Klassen zugesperrt. Die Mittagspause wird dann in der Aula verbracht.
Beim Buffet ist geordnetes Anstehen notwendig.
Lagern und Konsumieren von Energy-Drinks auf dem Schulgelände sind nicht erlaubt.
Rollerskating, Skateboarding, Ball- und Fangspiele sind im Schulgebäude aufgrund der Verletzungsgefahr verboten.
Die Schüler:innen betreten das Schulgebäude ausschließlich über die Zentralgarderobe im Keller. Dort werden die Straßenschuhe gegen Hausschuhe gewechselt.
Als Hausschuhe gelten Schlüpfer oder leicht wechselbare offene Schuhe ohne Schnürsenkel. Turn- oder Sportschuhe gelten nicht als Hausschuhe.
Für das Deponieren von Gegenständen wie Schuhen und Bekleidung werden verschließbare Garderobenkästen zur Verfügung gestellt. Die Schule übernimmt keine Haftung für darin gelagerte Gegenstände.
Die Turnhallen dürfen nur mit geeigneten Hallenschuhen betreten werden, die nicht als Straßenschuhe verwendet werden.
Während der regulären Unterrichtszeit, besonders in der 5. Stunde, ist die Benutzung des ostseitigen Pausenhofes nicht gestattet.
Schüler:innen halten sich in Freistunden nur in folgenden Bereichen auf:
Die Festlegung der Sitzordnung und die Ausgestaltung der Klassen erfolgen im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand.
Zwei Klassenordner:innen werden pro Woche vom Klassenvorstand eingeteilt. Diese sind für die Einhaltung der Ordnung in der Klasse verantwortlich.
Die Einrichtung ist schonend zu behandeln. Schäden sind im Sekretariat zu melden.
Verboten sind Fremdgeräte wie:
Bei fahrlässiger Verschmutzung oder Beschädigung der Einrichtung kommt der/die Schüler:in selbst für die Reinigung bzw. Reparatur auf.
Bei Abwesenheit der Klasse wird der Klassenraum abgesperrt.
Gemäß Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz herrscht auf dem Schulgelände Rauchverbot.
Verboten sind insbesondere:
Entschuldigungen sind vom Schüler bzw. von der Schülerin bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs mitzubringen.
Wenn man aus vorhersehbaren gerechtfertigten Gründen (§ 45 SchUG) nicht am Unterricht teilnehmen kann, wird dies vorher dem Klassenvorstand mitgeteilt.
Bei längerer Verhinderung ab dem 3. Tag muss die Schule mündlich oder schriftlich verständigt werden.
Der Klassenvorstand kann für das Fernbleiben ein ärztliches Attest verlangen.
Der Klassenvorstand oder eine Lehrperson können das Nachholen versäumter Pflichten in der unterrichtsfreien Zeit anordnen.
Versäumte Schularbeiten können auch in der unterrichtsfreien Zeit nachgeschrieben werden.
Laut § 47 SchUG bestehen in folgender Reihenfolge verschiedene Sanktionsmöglichkeiten:
Müll sollte möglichst vermieden werden. Abfälle werden getrennt entsorgt. Dafür stehen Behälter in den Klassen und Müllstationen auf den Gängen zur Verfügung.
Auswärts erworbene Einwegverpackungen dürfen nicht in der Schule bzw. auf dem Schulareal entsorgt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
Diese müssen von den Konsument:innen mitgenommen und ordnungsgemäß beseitigt werden.
Alle Schüler:innen sind zur schonenden Behandlung des Eigentums der Mitschüler:innen und der Schule verpflichtet.
Alle Beobachtungen vermutlicher Verstöße gegen das Eigentumsrecht der Schüler:innen oder der Schule sollen unverzüglich gemeldet werden.
Für entstandene Schäden haben die Verursacher:innen selbst aufzukommen.
Die Garderobenräume bei den Turnhallen werden von den Turnlehrer:innen bei Unterrichtsbeginn nach außen versperrt.
Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Dazu zählen zum Beispiel:
Für persönliche Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
Per Verordnung des Bildungsministeriums dürfen Schüler:innen bis einschließlich der 8. Schulstufe Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare, der digitalen Kommunikation dienende Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen nicht nutzen.
Die Verwendung von Handys oder ähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen untersagt, um die Lernkonzentration nicht zu stören und die persönliche Kommunikation zu fördern.
Handys sind ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche bzw. an einem sicheren Ort zu verwahren.
In der Oberstufe ist die Nutzung von Handys ausschließlich im eigenen Klassenraum in der unterrichtsfreien Zeit für schulische Zwecke bis auf Widerruf gestattet.
Handys werden nicht sichtbar verwahrt. Die Geräte sind lautlos und vibrationslos eingestellt.
Ausnahmen gelten für Schüler:innen, die das Handy aus medizinischen Gründen benötigen.
In Notfällen darf das Handy dazu verwendet werden, um Hilfe zu holen.
Bei Schulveranstaltungen mit Übernachtung ist eine dem Alter angemessene Möglichkeit der Nutzung vorgesehen, zum Beispiel für den Kontakt mit den Eltern. Die individuelle Handhabung liegt im Ermessen der Lehrpersonen.
Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sollen im Sinne eines verantwortungsbewussten und förderlichen Umgangs im Unterricht weiterhin genutzt werden, wenn die Lehrperson dies für sinnvoll erachtet.
Die Verwendung mobiler Endgeräte als Unterrichtsmittel liegt im Ermessen der Lehrperson.
Schulische Aufgaben dürfen in der Mittagspause oder in Freistunden mit Laptops oder Tablets gemacht werden:
Werden elektronische Geräte in einer der Hausordnung widersprechenden Form verwendet, werden sie von Lehrpersonen bis zum Unterrichtsende in Gewahrsam genommen. Im Wiederholungsfall werden sie einem Erziehungsberechtigten zurückgegeben.
Bei der Verletzung von Pflichten der Schüler:innen kommen weiters alle im Schulrecht vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten in Betracht, zum Beispiel:
Bei groben Verstößen ist letztlich auch ein Ausschluss möglich.
An den Klassen-PCs werden Zugänge für Schüler:innen eingerichtet. Die Nutzung dieser Geräte für den Unterricht ist nur mit Erlaubnis möglich.